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Inhalt

BESUCHSORDNUNG
 
des Denkmalschutzobjektes
Schloss Březnice für das Jahr 2012
 
I. Besuchszeiten
    Das Schloss ist seit dem 31. March bis den 31. October 2012 geöffnet.
Geschlossen ist es an Montagen.
Ausserordentlich geöffnet ist es am 9.4.  und 15.12. 2012.
   
Offnungszeiten des Schlosses:
I. - III.  
IV.-V.
VI. – VIII.
IX.-X.
XI.-XII.
 
9 – 16
9 – 17
9 - 16
 
geschlossen
täglich
täglich
täglich
*

 

*    Besichtigung möglich in der Zeit von 9,00 - 16,00 Uhr nach vorausgehender Vereinbarung mit der Schlossverwaltung.
Besichtigtingen ausserhalb der Öffnungszeiten können in ausserordentlichen Fällen nach Vereinbarung mit der Schlossverwaltung für einen Zuschlag zum Eintrittsgeld, der 200 % beträgt, verwirklicht werden.
 
Der englische Park ist frei zugänglich;
Januar - April               von 7,30 - 19,00 Uhr (Sa, So von 8,30 Uhr)
     Mai - September         von 7,30 - 20,00 Uhr (Sa, So von 8,30 Uhr
     Oktober - Dezember  von 7,30 - 19,00 Uhr (Sa, So von 8,30 Uhr)
 
Die Besichtigung des Objektes dauert:
            I. Besuchskreis           
45 - 55 Minuten
            II. Besuchskreis         
40 - 50 Minuten
            1+ Besuchskreis         
60 - 70 Minuten
            Marienkapelle
5 -10 Minuten

 

Der Beginnszeitpunkt der einzelnen Besichtigungen wird in der Kasse des Objektes veröffentlicht.
 
II. Eintrittsgeld
 
 
Eintrittsgeld
Eintrittsgeld - fremdsprachige Führung
 
Grundpreis
reduziertes Eintrittsgeld
Famillien- eintrittsgeld
Grundpreis
reduziertes Eintrittsgeld
I. Besuchkreis
100 Kč
80 Kč
250 Kč
150 Kč
  120 Kč
II. Besuchkreis
90 Kč
60 Kč
220 Kč
140 Kč
110 Kč
I+ Besuchkreis
130 Kč
100 Kč
330 Kč
180 Kč
150 Kč
Marienkapelle
30 Kč
20 Kč
--
50 Kč
30 Kč

  

1.    Eintritt frei: Kinder bis 6 Jahre, nicht organisiert – z.b. mit Eltern, Mitarbeiter von Denkmaisehutzinstituten und ihre Familienangehörige, pädagogische Begleitung von Gruppen von Kindern älter als 6 Jahre und Leiter-Führer organisierter Gruppen in Verhältnis 1:20.
2.    Reduziertes Eintrittsgeld für organisierte Kindergruppen bis 6 Jahren z.b. Kindergärten:
20,-Kč.
3. Reduziertes Eintrittsgeld: Rentner (alter als 65 Jahre), Kinder von 6 bis 16 
    Jahren, Studenten.
4.      Wir gewähren keine Preisreduktionen für Gruppen.
5.      Reservation der Besichtigung: für die Reservation derBesichtigung wird ein Zuschlag zum 
      Eintrittspreis in Höhe von +10,- Kč in Rechnung gestellt (aufgerundet).
6.   Gruppenermäßigung bei organisierten Gruppen über 20 Personen -10,-Kč 
      per person
  
III.  Besichtigung des Kulturdenkmals
 
1.    Nach der Bezahlung des Eintrittsgeldes erhält der Besucher eine
Eintrittskarte, mit der er sich am  Eingang in das Schloss ausweist und die er während der gesamten Besichtigungszeitdauer aufbewahrt; 
     er ist verpflichtet, sie auf eventuelles Verlangen vorzulegen. 
 
2.    Es ist nur dann gestattet, die Führung des Führers zu dolmetschen, wenn es nicht möglich ist, die 
     fremdsprachige Führung mit eigenen Angestellten zu sichern.
 
3.    Beginnzeiten der einzelnen Besichtigungen werden in der Kasse des Schlosses veröffentlicht.
 
4. Die Besichtigung des Schlosses findet mit Beteiligung eines Führers in Gruppen von mindestens fünf Besuchern statt, die maximale Zahl in einer Gruppe ist 33 Besucher. Weniger als fünf Besucher werden die Besichtigung innerhalb von 30 Minuten nach der festgelegten Zeit des Besichtigungsanfangs beginnen. Ausnahmen werden von dem Verwaltungsleiter des Denkmalschutzobjektes bewilligt.
 
5. Es ist möglich, die Besichtigung des Schlosses im Rahmen der  Besuchsordnung für einen bestimmten Tag und Uhr zu reservieren. Meldet sich der bestellte Besucher mindestens 10 Minuten vor dem vereinbarten Zeitpunkt an der Kasse des Objektes nicht, soverliert er das Recht auf eine
Prioritätsbesichtigung.
 
6.    Kindern bis 10 Jahre ist Eintritt nur mit Begleitung einer Person älter als
18 Jahre gestattet.
 
7. Auf den festgelegten Besichtigungsstrecken ist die Besichtigung in einer        Gruppe mit einem Führer  gestattet. Die Besucher sind verpflichtet, sich nach Weisungen des Führers zu richten.
 
8.    Die Besucher dürfen in Expositionen nicht mit Regenschirmen, voluminösem
Gepäck und weiteren ungelegenen Gegeständen hineintreten.
 
IV.  Schutz des Kulturdenkmals und Sicherheit der Sammlungen
 
1. Die Besucher sind verpflichtet, sich nach Weisungen der Angestellten des Objektes zu richten. Bei Nichtbefolgung einer Weisung, die im Interesse der Sicherheit der Besucher oder des Schutzes des Objektes und der Sammlungen gegeben wurde, wird der Besucher aus dem Objekt ohne Ersatz des Eintrittsgeldes hinausgewiesen werden, und seine Pflicht ist, das Objekt unverzüglich zu verlassen. Ausserdem setzt sich der Besucher der Gefahr eines Regresses gemäss allgemein verbindlichen Vorschriften aus.
  
2.    Der Trunkenheit begründet verdächtigten Personen oder Personen in stark verunreinigter, ungelegener oder ungenügender Kleidung ist Eintritt in das Objekt verboten.
 
3.    Es ist verboten, das Objekt, seine Sammlungen, den Park und den Garten und das andere Vermögen im  
     Areal des Schlosses wie auch immer zu beschädigen und zu gefährden, insbesondere ist verboten:
a) Wände und ausgestellte Exponate zu berühren,
b) an Mauern und Wände zu schreiben oder zu zeichnen, oder sie auf eine andere Weise zu beschädigen,
c) die festgelegte Strecke zu verlassen und sich während der Besichtigung von dem Führer und der geführten Gruppe zu entfernen,
d) mit Lärm die Führung des Fübrers zit stören oder den Besuchern auf eine andere Weise die Besichtigung zu erschweren,
e) im Interieur des Objektes zu essen und zu trinken,
1) in Interieure des Objektes mit Hunden und anderen Tieren hineinzutreten
g) in Räumlichkeiten des ganzen Objektes zu rauchen, im Areal des Objektes mit offenem Feuer und Licht zu manipulieren,
h) Blumen zu pflücken, Früchte zu lesen, Äste von Bäumen und Sträuchen zu brechen, auf Rasenflächen und ausserhalb markierter Wege zu gehen, Tiere und Vögel zit scheuchen, in Parkanlagen und Garten zu kampieren u.ä.
i)   im Areal des Objektes mit Kraftfahrzeugen und Fahrrädern zu fahren.
 
4.    Im Interieur des Schlosses ist Fotografieren und Filmen verboten.
     Für wissenschaftliche, Dokumentations-, Propagationszwecke, event. für andere Zwecke wird Fotografieren und Filmen von dem Nationalen Denkmalinstitut – Schlossverwaltung Březnice ist bezilligt.
  
V. Schlussbestimmungen
 
Das Schloss Březnice wird vom Nationalen Denkmalinstitut – territoriale Facharbeitsstätte Mittelböhmens in Prag , Sabinova 5, Praha 3 verwaltet.
Beschwerden und Bemerkungen können die Besucher direkt bei dem Leiter des Objektes oder im Nationalen Denkmalistitut in Prag, Sabinova 5, 130 11 Praha 3 geltend machen.
 
 
 
 
 
                                                  Verwaltungsleiterdes der Denkmalschutzobjekt
                                                                        ing. Robert Barták